Tja, was soll ich sagen, auf dem Weg nach Österreich war noch alles in Ordnung. Aber dann, wo wir zur Kasbergalm gefahren sind, fing es an schlaberschaltung. :rotheul Mist dachte mir da schon dass das Plastikteil am Kugelkopf kaputt ist. Fahren konnte man noch damit es war halt nur ein rühren beim <Schalten. Habe jetzt die Fotos mal zur Fa Shortec geschickt. Mal sehen ob die sich Kulant zeigen. Habe jetzt wieder den Originalen Schalthebel mit Zubehör drin. Wird wohl auch so bleiben außer ich bekomme von der Firma Ersatz. Habe bemerkt dass das Plastikteil des ShortShifter weicher ist als das von Mazda. Sollten die mir evtl. ein neues Schicken werde ich mir es dreimal Überlegen ob ich das ding so einbaue ?neinnein oder ob ich lieber versuche mir ein Originales bei Mazda zu besorgen.
ShortShifter
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das hört und sieht sich ja nicht gut an
aber du hast doch zwei Jahre gesetzliche Garantie bei neuteilen
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ja, aber die Firma macht es über Ebay. Mal schauen was raus kommt. habe es denen mal Geschickt, mit einem netten Brief dabei. :Beitrschrei
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Da geht bestimmt was!
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Zitat
Original von Michael
ja, aber die Firma macht es über Ebay. Mal schauen was raus kommt. habe es denen mal Geschickt, mit einem netten Brief dabei. :BeitrschreiSobald er ein gewerblicher verkäufer ist, oder wenn du auch als Privatmann
dich nicht ausdrücklich von jeder Gewärleistung distanzierst
muss man zwei Jahre Garantie gewährenda könnte Spacejunk aber sicher auch was zu sagen
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Zitat
Original von Achmari
Sobald er ein gewerblicher verkäufer ist, oder wenn du auch als Privatmann
dich nicht ausdrücklich von jeder Gewärleistung distanzierst
muss man zwei Jahre Garantie gewährenda könnte Spacejunk aber sicher auch was zu sagen
Stimmt
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Korrekt !
Nur ist es die Gewährleistung, nicht die Garantie!
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~groschenfallHallo Michael, was hälst du von einer Stahlhülse die dürfte nicht mehr brechen??????
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Zitat
Original von Spacejunk Korrekt ! Nur ist es die Gewährleistung, nicht die Garantie!
Definiere das mal genauer, ich dachte immer das wäre dasselbe
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Zitat
Original von AndyDani
~groschenfallHallo Michael, was hälst du von einer Stahlhülse die dürfte nicht mehr brechen??????War auch schon mein gedanke, aber durch die reibung können kleine Späne ins getriebe fallen und das muss nicht sein.
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Kurz gesagt unterscheiden sich Garantie und Gewährleistung durch die Beweislast. Wer muss beweisen wanns kaput war.
WIKI sagt:
Garantie im Endkundengeschäft [Bearbeiten]Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty). Der übliche Sprachgebrauch vermischt beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.
Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum ?garantiert? wird. Bei der Gewährleistung muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar ? im Umfang oder der Zeitdauer ? verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
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:blaudau :blaudau :blaudau :blaudau :blaudau :blaudau :blaudau :blaudau :blaudau
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Röschtösch!
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Zitat
Original von breidi Kurz gesagt unterscheiden sich Garantie und Gewährleistung durch die Beweislast. Wer muss beweisen wanns kaput war. WIKI sagt: Garantie im Endkundengeschäft [Bearbeiten]Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem: Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee) Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty). Der übliche Sprachgebrauch vermischt beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum ?garantiert? wird. Bei der Gewährleistung muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand. Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar ? im Umfang oder der Zeitdauer ? verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
Hab ich doch gewußt :blaudau aber jetzt wissen es Alle ;grins
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Gut gemcht Sascha. ?Daumenh
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so bin ich eben zu euch...
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Hat er sich jetzt gemeldet
und was ist dabei herausgekommen -
noch nicht warte noch ne woche, dann Rufe ich mal an.
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Zitat
Original von Michael
noch nicht warte noch ne woche, dann Rufe ich mal an.Danach würde ich den Rechtschutz einschalten
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naja - in anbetracht der Ksoten eher nicht - oder?
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Zitat
Original von breidi
naja - in anbetracht der Ksoten eher nicht - oder?das wäre mir Egal solsche Heinis soll man mit soetwas nicht durchkommenlassen , Kostet ja nichts wenn man einen Rechtschutz hat
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Zitat
Original von Achmari
das wäre mir Egal solsche Heinis soll man mit soetwas nicht durchkommenlassen , Kostet ja nichts wenn man einen Rechtschutz hat
Genau
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Zitat
Original von Anni137
Genau
über Rechtschutz????????????????????????????????? -
Zitat
Original von AndyDani
über Rechtschutz?????????????????????????????????
Was verstehst du da nicht, der ist im allgemeinen dafür da
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Zitat
Original von Achmari
Was verstehst du da nicht, der ist im allgemeinen dafür da
Vielleicht meinte er die KFZ-Rechtschutz....die käme dafür natürlich nicht auf.
Nur eine Privat-Rechtsschutz kommt für solche Sachen auf. -
Das könnte sein das er das meint, aber am besten warten wir darauf das er Antwortet
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Ja, ich meinte KFZ-Rechtschutz!
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Zitat
Original von AndyDani Ja, ich meinte KFZ-Rechtschutz!
Achso :simulier :9 #ironi
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Schauen wir mal was draus wird. bin guter dinge wenn nicht naja geht doch nur um das Plastikteil. das Daugt ja wohl eh nix wenn es schon nach drei Monaten hin ist. werde mir eins beim Bruckhart sowieso besorgen. weil das Schalten ansich mit dem Shifter war Geil.
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So, neues von der ShortShiftersache
Bekomme die Defekten Plastikteile zugeschickt. Der Typ war echt nett hatt wohl extrem viel um die Ohren, daher konnte er meine Email angeblich noch nicht lesen. Bin mal gespannt wann die Teile Kommen. Er selber sagt, das es besser wäre den Original Ring von Mazda zuverwenden. Er wäre momental mit seinem Hersteller deswegen in Verhandlungen. Mal schauen